

Seit über einem Jahrzehnt existiert die gesetzliche Pflegeversicherung um die im Alter deutlich zunehmenden Pflegefälle in Würde und verantwortlich zu unterstützen. Gleichzeitig hat auch in der Vergangenheit der medizinische Fortschritt weiter zugenommen. Der Gesetzgeber hat auf diese Umstände in den letzten Jahren nur unzureichend reagiert und die Pflegesätze aus der gesetzlichen Absicherung nur geringfügig im Laufe der Jahre angepasst. Die Entscheidung in welcher Höhe Pflegegeld geleistet wird, entscheiden Gutachter der Krankenkassen. Die maximale Zuzahlung für die Pflege beträgt 1.550 Euro, kann aber in Härtefällen bis auf 1.918 Euro erhöht werden. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim mit dauerhafter Pflege deutlich über den maximalen Leistungen der Versicherung liegen.
Kosten werden aus Vermögen gedeckt
Reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung nicht für den Pflegplatz aus, ist zunächst die Rente und eventuelles Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen. Reicht dieses auch nicht aus, müssen ggf. Kinder für die weiteren Kosten aufkommen. Um nicht im Alter zu verarmen oder Angehörigen die Last aufzubürden entscheiden sich immer mehr Menschen für den Abschluss einer Pflegeversicherung. Zwar beschäftigt sich die Mehrheit mit dieser Fragestellung erst in der zweiten Lebenshälfte, berücksichtigen sollte man aber auch, dass bereits heute ca. 7 % aller Pflegefälle jünger als 65 sind. Somit ist das Thema auch für jüngere Menschen hochaktuell.
Vergleichen lohnt sich
Das Angebot für private Versicherungen ist in den letzten Jahren immer weiter gewachsen und ist für den Laien auf den ersten Blick mit den zahlreichen Pflege und Vorsorge Infos nicht zu durchschauen. Wer sich in diesem Zusammenhang rechtzeitig für eine solche private Absicherung entscheidet, gewinnt doppelt. Zum einen sind die Beiträge bei einem frühzeitigen Abschluss sehr günstig, zum anderen erhält er die Sicherheit im Fall der Fälle einen ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten ohne das Angehörige in die Pflicht genommen werden.


